Ebenheit
Ebenheit
Die Ebenheit von Böden wird in der DIN 18202 geregelt.
EINFÜHRUNG
DIN 18202 Teil 5 Maßtoleranzen im Hochbau: Ebenheitstoleranz für Flächen von Decken und Wänden regelt die zulässigen Abweichungen (Toleranzen) von der Ebenheit für Flächen und Decken, Wände und Böden. Im Gegensatz hierzu werden Abweichungen von der Lage eines Bauteiles, beispielsweise seiner Höhenlage und seiner Neigung nach DIN 18202 Teil 1 und DIN 18202 Teil 4, geregelt. Nach DIN 18202 Teil 5 wird die Ebenheit nur geprüft, wenn es technisch erforderlich ist, d.h., wenn durch Abweichungen von der Ebenheit die Funktion damit in Zusammenhang stehender Bauteile und Einrichtungen beeinträchtigt wird. In der Norm wird ein Prüfverfahren nicht vorgeschrieben. Eine übereinstimmende Beurteilung von Maßabweichungen ist aber nur möglich, wenn ein einheitliches Prüfverfahren angewendet wird, das reproduzierbar ist. Die hier vorgeschlagenen Verfahren eignen sich zur Kontrolle der Ebenheit während des Bauablaufes, d.h. für die Prüfung oberflächenfertiger Bauteile ebenso wie für die Prüfung flächenfertiger Bauteile. Die Ebenheitstoleranz ist die zulässige Abweichung von einer ebenen Fläche. Diese kann auch geneigt sein. Die Abweichung von der Ebenheit wird als Stichmaß zwischen einer Bezugslinie und einem Tief- bzw. Hochpunkt ermittelt. Die Abweichung ergibt sich aus dem Höhenunterschied zwischen einem Tiefpunkt und einer Geraden als Verbindung zweier Hochpunkte. Der Abstand dieser Hochpunkte ist der Messpunktabstand. Die Abweichung kann sich auch aus dem Höhenunterschied zwischen einem Hochpunkt und einer Geraden als Verbindung zweier Tiefpunkte ergeben. Der Abstand dieser Tiefen punkte ist der Messpunktabstand. Wenn jedoch bei Flächen mit nur einer Wölbung der Abstand der Messpunkte (Maßstrecke) durch angrenzende Bauteile bestimmt wird, liegt die Bezugsgerade so, dass die Tiefpunkte den gleichen Abstand zu dieser Bezugsgeraden haben.





